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Teilnahmebedingungen



Mit der Teilnahme an der Ausstellung akzeptiert der Aussteller diese Teilnahmebedingungen. 
 
Veranstalter der Ausstellung und der anschliessenden Rangverkündigung: 

Schweizerisches Zündholzmuseum
Oltnerstrasse 80
5012 Schönenwerd
Schweiz 
s.joset@zuendholzmuseum.ch
 
Die Teilnahmemöglichkeit an der genannten Ausstellung endet am 20.05.2024 um 24 Uhr. Pro Person ist nur eine Teilnahme erlaubt. Pro Ausstellung gibt es drei Gewinner (1. – 3. Preis). 

Folgende Preise werden verlost

  • 1. Preis: CHF 200.- (zweihundert Schweizerfranken)
  • 2. Preis: CHF 100.- (einhundert Schweizerfranken)
  • 3. Preis: CHF 50.- (fünfzig Schweizerfranken)

Die Teilnahme an der vorgenannten Ausstellung ist kostenlos. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen weltweit. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten haftet der Teilnehmer. Die Teilnahme setzt voraus, dass sich jeder Teilnehmer mit seinen richtigen Daten anmeldet.

Es werden keine Daten erhoben, die für Marketing gespeichert, verarbeitet oder verwendet werden könnten. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.

Mitarbeiter des Schweizerischen Zündholzmuseums und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn wird in bar überwiesen, muss vom Gewinner selbst wahrgenommen werden können und kann auch nicht auf andere Personen übertragen werden. Pro Teilnehmer ist nur eine Teilnahme möglich.

Die Preise werden durch Abstimmung unter allen ausstellenden Teilnehmern bestimmt. Jeder Teilnehmer erhält nach der Ausstellung eine Stimme und bestimmt die besten drei Aussteller. Wer die meisten Punkte bekommt, gewinnt den angegebenen Preis. Die Gewinner werden vom Schweizerischen Zündholzmuseum auf dem Post-Weg oder per E-Mail verständigt. Die durch den Teilnehmer bereitgestellten Daten werden für den Zeitraum der Durchführung der Ausstellung mittels einer Datenbank verarbeitet.

Weiter erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Ausstellung der Name des Teilnehmers genannt werden darf.